Anmeldung Kurs betrieblicher Ersthelfer

Per Gesetz (§ 26, DGUV Vorschrift 1) sind in JEDEM Unternehmen ab zwei Mitarbeitern „Betriebliche Ersthelfer“ PFLICHT.

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre erforderlich.

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

– in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,

– in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

– in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe

– in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

 

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaft) in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit der Ausbildungsstelle (Bayerisches Rotes Kreuz) abgerechnet.

Hier erhalten Sie Information zum Abrechnungsverfahren mit der Berufsgenossenschaft. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht.

Melden Sie sich hier für eine Teilnahme an:

Aktuell ist für die Teilnahme ein 3G Nachweis erforderlich sowie FFP2 Maskenpflicht!

Termin 1 am Di, 15.03.2022, 08.00 – 16.00 Uhr im Adalbert-Stifer-Saal (Konferenzraum) im gr. Kurhaus Bad Füssing – ausgebucht

Termin 2 am Do, 24.03.2022, 08.00 – 16.00 Uhr im Adalbert-Stifter-Saal (Konferenzraum) im gr. Kurhaus Bad Füssing

– ausgebucht

Termin 3 am Mi, 13.04.2022, 08.00 – 16.00 Uhr im Adalbert-Stifter-Saal (Konferenzraum) im gr. Kurhaus Bad Füssing